

Wahlteilnahme Bundestagswahl 2017
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie 1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1) eine Wohnung innegehab