Wahlteilnahme Bundestagswahl 2017
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in
der Bundesrepublik Deutschland 1)
eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich
aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt,
oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen
Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen
sind; sowie
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese
Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll
bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 03.
September 2017 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen
werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des
Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) erhältlich.
Sie können auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029
BONN, GERMANY, oder per E-Mail über das Kontaktformular des Büros des
Bundeswahlleiters,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Nikosia.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
10, Nikitaras Street
1080 Nikosia
Tel.: 22 45 11 45
Fax: 22 66 56 94
Email: info@nikosia.diplo.de
www.nikosia.diplo.de
Öffnungszeiten: montags – donnerstags 09Uhr – 12Uhr