

Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)
Alle Deutschen, die im Ausland leben, konnten sich auch schon bisher bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufnehmen lassen. Durch die Einführung einespasswortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch einfacher geworden. Bei der Eintragung in die Deutschenliste handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme. Das Auswärtige Amt rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu