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Wegzug aus Deutschland: Fester Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt


vom 21. November 2009 (aktualisiert am 25. Februar 2016)

http://www.steuer-schutzbrief.de/

Den Wohnsitz abmelden und sich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten – für viele Steuerzahler ist dies das Allheilmittel, um dem deutschen Finanzamt zu entkommen. Viele von ihnen fallen aber blutig auf die Nase, denn ganz so einfach sind die Regeln für einen Steuern sparenden Wegzug ins Ausland nicht umzusetzen. Vor allem bei den "183 Tagen" kommt es nicht allein auf die Zahl an.

Die grundsätzliche Regel lautet: Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt mit seinem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Paragraf 9 Abgabenordnung (AO) führt weiter aus:

"Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er sich an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend aufhält."

Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wann man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat - mit zum Teil teuerem Ausgang für die Betroffenen.

Meldung, eigenes Haus oder eigene Wohnung

Einfacher Fall: Der Wohnsitz liegt dort, wo man gemeldet ist oder eine selbstgenutzte Wohnung besitzt oder sich überwiegend aufhält, also wenigstens 183 Tage im Jahr.

Eheleute mit selbstgenutztem Haus oder Wohnung in Deutschland haben dort einen Wohnsitz, auch wenn sie im Ausland gemeldet sind und die deutsche Wohnung deshalb das ganze Jahr über leersteht. Ihnen wird zum Verhängnis, dass sie jederzeit und ohne Aufwand nach Deutschland zurückkommen und dort leben könnten.

Mögliche Lösung: Betroffene Immobilienbesitzer müssten ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, vollständig vermieten oder dem Finanzamt zumindest glaubhaft machen, dass sie ernsthaft nach einem Käufer oder Mieter suchen. Letzteres wäre zum Beispiel durch Zeitungsanzeigen, Maklerverträge etc. möglich.

Vorsicht bei einem befristeten Mietvertrag! Dessen Vorteil liegt auf der Hand: Wenn der Vertrag ausläuft, wählen die Eigentümer, ob sie wieder einziehen oder die Wohnung erneut vermieten. Auf diese Weise halten sie sich die Möglichkeit offen, nach Deutschland zurückzukehren. Im Fall einer Rückkehr hätten sie keine Schwierigkeiten, den Mieter loszuwerden.

Steuer-Falle: Die Praxis jedoch zeigt, dass viele Vermieter vergessen, sich rechtzeitig vor oder nach Ablauf des Vertrags um eine Verlängerung des Vertrags oder um einen neuen Mieter zu kümmern. Die Folge: Nachdem der alte Mieter ausgezogen ist, können die Eigentümer wieder über ihre Wohnung verfügen, haben dort also ihren Wohnsitz und sind in Deutschland steuerpflichtig.

Steuer-Tipp: Behalten Sie den alten Mieter, suchen Sie rechtzeitig nach einem neuen Mieter oder weisen Sie zumindest Ihre Suche gegenüber dem Finanzamt nach! Dieser Tipp mag banal klingen, steht hier jedoch zu Recht, wie die Erfahrung zeigt.

Verkauf von Haus oder Wohnung

Wer sein Haus oder seine Wohnung verkauft, sollte dies auch tatsächlich tun und nicht nur zum Schein. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg beispielsweise flog 2007 die Trickserei eines Piloten aus Frankfurt auf, der seinen Eigentumsanteil an der gemeinsamen Wohnung nur nach außen hin an seine Lebensgefährtin übertragen hatte. Der Versuch des Piloten, seinen Wohnsitz zu verlegen, wurde auch als "Dubai-Trick" bekannt.

Auch der Wirtschaftsjournalist und Buchautor Günter Ogger stellte sich ziemlich dumm an: Nach seiner Scheidung 1982 meldete er sich in Deutschland ab und verlegte seinen Wohnsitz ins italienische Südtirol. Seine neue Lebensgefährtin jedoch lebte in München, und auch wegen seiner journalistischen Recherchen musste Ogger sich immer öfter in Deutschland aufhalten. Die gemeinsame Wohnung in München lief zuerst auf den Namen der Lebensgefährtin, nach der Trennung auf seinen eigenen Namen.

Doch Ogger "vergaß", dem Finanzamt seinen neuen deutschen Wohnsitz mitzuteilen. Ein anonymer Hinweis - so ist zu vermuten - zog ein Gerichtsverfahren nach sich, eine Haftstrafe auf Bewährung, eine Geldstrafe sowie eine Steuernachzahlung von umgerechnet rund 250.000 Euro.

Richtig und falsch: Der Wegzug von Boris Becker

Wie man richtig aus Deutschland wegzieht und wie man es völlig falsch macht, zeigte der frühere Tennisprofi und heutige Unternehmer Boris Becker.

Richtig: Becker verlegte seinen Wohnsitz 1984 in das Steuerparadies Monte Carlo. Er meldete sich in Deutschland ab und verfügte auch im Haus seiner Eltern über kein eigenes Zimmer mehr.

Falsch: Von 1991 bis 1993 lebte Boris Becker in Deutschland, wie die Steuerfahndung ihm nachwies. Dabei stolperte er nicht etwa über die Zahl seiner Anwesenheitstage - die lag nämlich unter 183. Sein Problem war die Wohnung in München-Bogenhausen. Zwar lief sie auf seine Schwester Sabine, und seine Eltern bezahlten die Miete. Doch Becker besaß die Schlüssel und wohnte dort, wenn es ihn nach Deutschland verschlug. Wie "spartanisch" die Wohnung laut Becker eingerichtet war und wie selten er sie nutze, spielte für die Richter der 4. Strafkammer des Landgerichts München I keine Rolle. Das Strafmaß: 2 Jahre Haft auf Bewährung und insgesamt 500.000 Euro Geldstrafe. Zuzüglich nachzuzahlender Steuern, versteht sich.

Wohnsitz im Hotel

Wer in Deutschland nicht in einer eigenen Wohnung, sondern etwa in einem Hotel wohnt, kann dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein bekanntes Beispiel dafür ist ein deutscher Rockmusiker, dessen Name hier nur deshalb nicht genannt sei, damit er nicht in einer Reihe mit Steuerhinterziehern steht. Der Musiker bewohnt seit einigen Jahren dieselbe Suite in einem großen Hamburger Hotel. Somit hat er dort seinen Wohnsitz.

Unklarer und somit steuergefährlich ist die Lage, wenn ein Auswanderer häufig im selben Hotel in Deutschland übernachtet. Vor allem, wenn er immer dasselbe Lieblingszimmer "mit Blick auf den See" bucht. Dies könnte ihm als "gewöhnlicher Aufenthalt" ausgelegt werden.

Fazit: Nicht nur auf die 183 Tage schielen

Die Berater unseres internationalen Netzwerkpartners Globogate warnen auf ihren Seminaren zur Wohnsitzverlagerung: "Viel zu viele Auswanderer sorgen sich nur um ihre Anwesenheitstage in Deutschland. Dabei vergessen sie die qualifizierenden Gesichtspunkte, die jedes Wegzugs-Sparmodell sofort kippen."

Grob vereinfacht sagen die Gobogate-Fachleute, dass es meist kein Problem sei, das Gästezimmer im Haus der Eltern zu nutzen. Steuerschädlich dagegen sei es, einen eigenen Schlüssel für ein Zimmer zu besitzen. Vor allem dann, wenn nur sie über dieses Zimmer verfügten.

Alle Modelle, die zwischen "Gästezimmer" und "Schlüssel" lägen, hingen stark vom Einzelfall ab. Oft sterbe das Steuersparmodell schon, wenn im elterlichen Gästezimmer ein Kleiderschrank mit gegenwärtiger Kleidung des Auswanderers stehe. Denn der Schrank könne für einen "gewöhnlichen Aufenthalt" sprechen.


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